Familienverfassung
Die unternehmerischen Aktivitäten der Familie Wrede gehen auf das Jahr 1880 zurück. Hiermit zählt die WREDE Industrieholding zu den wenigen Familienunternehmen, die bereits in der vierten Generation erfolgreich geführt werden. Damit dieser Erfolgskurs auch für die Zukunft abgesichert ist, haben die Familienmitglieder und Gesellschafter eine Familienverfassung erarbeitet.
Eckwerte für die Unternehmensgruppe sind Evolution, Beständigkeit und Sicherheit, ferner offene und ehrliche Geschäftspraktiken sowie schließlich die Umweltverträglichkeit aller Maßnahmen. Nachhaltigkeit und Sicherung der Familie stehen dabei im Zentrum. Daher wird als Ziel eine überdurchschnittliche Rendite in mehreren unterschiedlichen Geschäftsbereichen angestrebt. Die von der Familie gemeinsam erarbeiteten Antworten und Ziele wurden in einer schriftlich fixierten Familienverfassung zusammengetragen.
Wichtige Regelungen sind:
- Geführt wird das Unternehmen WREDE Industrieholding von Familienmitgliedern und/oder familienfremden Managern. Geschäftsführer soll der persönlich und fachlich am besten geeignete Kandidat sein.
- Familienmitglieder dürfen nicht in untergeordneten Positionen in der Unternehmensgruppe arbeiten. Die Praxis zeigt, dass eine solche Unterstellung oft zu Spannungen auch beim Fremdmanagement führt. Daher legte man bei WREDE fest, dass Familienmitglieder bei entsprechender Qualifikation ausschließlich an der Spitze der Holding arbeiten dürfen.
- Der dreiköpfige, familienfremde und professionell besetzte Beirat hat eine ähnliche Funktion wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Der Beirat (und nicht die Familie) entscheidet etwa über die Zusammensetzung der Holding-Geschäftsführung.
Mit dieser Familienverfassung und weiteren Unternehmensregelungen erfüllt die WREDE Industrieholding die wichtigsten Anforderungen des zur Zeit diskutierten Corporate Governance Kodex für Familienunternehmen

